DDA Krypto-ETPs jetzt verfügbar für Sparpläne auf finanzen.net zero

  • DDA Krypto-ETPs sind nun für die Aufnahme in Sparpläne auf finanzen.net zero verfügbar.
  • Automatisiertes und diszipliniertes Investieren: Durch die Aufnahme  von DDA-ETPs in Sparpläne können Anleger schrittweise Exposure zu Kryptowährungen aufbauen.
  • Steuereffizienz: DDA Krypto-ETPs sollen für deutsche Privatanleger nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei sein.

FRANKFURT, 4. Oktober 2024 – Deutsche Digital Assets (DDA) gibt bekannt, dass seine Reihe von Krypto Exchange Traded Products (ETPs) ab sofort für die Aufnahme in Sparpläne auf finanzen.net zero, einem der beliebtesten Online-Broker in Deutschland, verfügbar sind.

Die Einbindung der DDA Krypto-ETPs in Sparpläne auf finanzen.net zero ermöglicht es Anlegern, die Vorteile des Cost-Averaging-Effekts zu nutzen. Dadurch können sie mit automatisierten, regelmäßigen Investitionen und niedrigen Ausführungskosten über die Zeit hinweg zu einem durchschnittlichen Preis Exposure zu Krypto-Assets erlangen.

„Mit dieser neuen Funktion erhalten Privatanleger in Deutschland einfachen Zugang zu den diversifizierten Krypto-ETP-Angeboten von DDA über die Sparpläne von finanzen.net zero. Sie können regelmäßig und automatisiert in digitale Assets wie Bitcoin und Ethereum oder in einen Korb von Krypto-Assets investieren. Diese Entwicklung stellt einen bedeutenden Schritt dar, um Kryptowährungen für Anleger zugänglicher zu machen, die nach langfristigen, strukturierten Investmentlösungen suchen“, sagt Dominik Poiger, CFA, Chief Product Officer von DDA.

Die folgenden DDA Krypto-ETPs sind ab sofort für die Aufnahme in Sparpläne auf finanzen.net zero verfügbar:

Da die Nachfrage nach digitalen Assets weltweit weiter steigt, eröffnet die Zusammenarbeit zwischen DDA und finanzen.net zero spannende Möglichkeiten für Anleger, Kryptowährungen mühelos in ihre Portfolios aufzunehmen. Für weitere Informationen zu den DDA Krypto-ETPs besuchen Sie die DDA-Website unter https://deutschedigitalassets.com/products/etp/ oder kontaktieren Sie das Team direkt unter [email protected].

Über Deutsche Digital Assets –– www.deutschedigitalassets.com 

Deutsche Digital Assets GmbH (DDA) ist ein deutscher Krypto- und Digital-Asset-Manager, der Anlegern, die ein Exposure zu Krypto-Assets suchen, als vertrauenswürdige Anlaufstelle dient. DDA bietet über verschiedene Tochtergesellschaften eine Reihe von Krypto-Investmentprodukten und -Lösungen an, die von passiven bis hin zu aktiv verwalteten Investments reichen, sowie White-Labeling-Services für Finanzprodukte für Vermögensverwalter. Durch die Nutzung traditioneller, sicherer Finanzprodukte bietet DDA Anlegern einen vertrauten und regulierten Zugang zu einer Reihe von Krypto-ETPs und Alpha Strategien, wodurch der Erwerb von Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten so einfach wird, wie der Kauf einer Aktie.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte https://deutschedigitalassets.com/.

Pressekontakt

Syuzanna Avanesyan
[email protected]
www.deutschedigitalassets.com 

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Die Wertentwicklung ist unvorhersehbar. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist daher kein Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung.

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Die Prospekte der einzelnen ETP-Produkte sind unter https://deutschedigitalassets.com/products/etp/ abrufbar.

 1) Einkommenssteuer für deutsche Privatinvestoren: Die Notes dürften keine sonstigen Kapitalforderungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG darstellen und die Veräußerung und Rückzahlung der Notes sollte daher nicht zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen gemäß § 20 EStG führen, die der Abgeltungsteuer (25 %, ggf. zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) – unabhängig von einer etwaigen Haltedauer – unterliegen. Vielmehr dürften die Regelungen zu privaten Veräußerungsgeschäften (auch “kurzfristige Veräußerungsgewinne” genannt) gemäß §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Anwendung finden. Das bedeutet, dass der Erwerb und die Veräußerung von Schuldverschreibungen durch einen Privatanleger nur dann in Deutschland steuerpflichtig sein dürfte, wenn der Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung ein Jahr nicht überschreitet (für die Berechnung des Einjahreszeitraums ist jeweils der Abschluss des schuldrechtlichen Kauf- und Veräußerungsgeschäfts maßgeblich). Veräußert ein Privatanleger seine Schuldverschreibungen mehr als ein Jahr nach deren Erwerb, dürfte diese Veräußerung nicht steuerpflichtig sein. Auch die Einlösung der Schuldverschreibungen dürfte kein Veräußerungsgeschäft im Sinne der Regeln für private Veräußerungsgeschäfte darstellen. Sofern die einjährige Haltefrist nicht eingehalten wird, unterliegen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften dem allgemeinen persönlichen Steuertarif (bis zu 45%, ggf. zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/05/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token-bmf-schreiben.pdf?__blob=publicationFile&v=1