WichtIGER HINWEIS ZUR RICHTIGSTELLUNG

Frankfurt, den 4. Dezember 2019  —  Iconic Funds BTC ETN GmbH  (die “Emittentin“) eine Tochtergesellschaft der Iconic Funds GmbH (“Iconic Funds”) und Mitglied der Iconic Group, die gehalten und verwaltet wird durch die Iconic Holding GmbH, ein globales Krypto-Asset-Management-Unternehmen, bereitet derzeit die Ausgabe von bis zu 100.000.000 indexgebundenen Schuldverschreibungen ohne Endfälligkeit vor, die den NYSEXBT-Index abbilden (die “Schuldverschreibungen”).

Die Emittentin plant, (i) die Schuldverschreibungen auszugeben (die “Ausgabe der Schuldverschreibungen”); und (ii) die Zulassung zum amtlichen Kursblatt der Luxemburger Börse (Bourse de Luxembourg) sowie zum Handel der Schuldverschreibungen am regulierten Markt der Luxemburger Börse und der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen (das “Listing“ und, zusammen mit der Ausgabe der Schuldverschreibungen, die „Transaktion“). Die Emittentin hat den Abschluss der Transaktion für das erste Quartal 2020 vorgesehen, es ist jedoch kein fester Termin für den Abschluss der Transaktion festgelegt.

Die Emittentin hat am 29. Oktober 2019 eine Pressemitteilung (die “Pressemitteilung“) veröffentlicht und hat weitere Informationen auf der Website der Iconic Funds GmbH veröffentlicht (“Web-basierte Informationen“). Darüber hinaus kam es im Zusammenhang mit der Ankündigung der Transaktion (i) durch die Pressemitteilung; und (ii) über Web-basierte Informationen zu Berichten, Ankündigungen, Videos und Veröffentlichungen verschiedener Online-Nachrichtenportale und in Printmedien sowie Veröffentlichungen auf Social-Media und Videoplattformen von Iconic Funds, Mitarbeitern von Iconic Funds und Dritten (zusammen mit der Pressemitteilung und den Web-basierten Informationen die “Veröffentlichungen”). Teile dieser Veröffentlichungen oder sogar ganze Veröffentlichungen waren unrichtig, irreführend und werden daher wahrscheinlich in einer Weise interpretiert, die nicht der Tatsachenlage entspricht. Mit diesem Hinweis zur Richtigstellung möchten die Emittentin sowie Iconic Funds alle falschen und/oder irreführenden Informationen, wie im Folgenden näher beschrieben, richtigstellen, neu formulieren und korrigieren.

Im Zusammenhang mit den Veröffentlichungen formuliert, korrigiert und stellt die Emittentin hiermit Folgendes richtig:

  1. zum Zeitpunkt dieses Hinweises zur Richtigstellung ist ein auf die Schuldverschreibungen bezogener Prospekt noch nicht gebilligt, sondern existiert nur als Entwurf. Die Emittentin hat den Entwurf des Prospekts bei der Commission de Surveillance du Secteur Financier, Luxemburg (die “CSSF”) zusammen mit einem Antrag auf Billigung des Prospekts eingereicht. Aufgrund der beabsichtigten Struktur der Schuldverschreibungen ist nach wie vor unklar, ob es gelingen wird, alle geltenden Offenlegungspflichten, die durch die Europäische Prospektverordnung 2017/1129 (die „Prospektverordnung“) oder durch delegierte Verordnungen zur Ergänzung der Prospektverordnung („Delegierte Verordnungen“) begründet werden, zu erfüllen. Darüber hinaus ist es nicht ausgeschlossen, dass zur Erfüllung der durch die Prospektverordnung und die Delegierten Verordnungen festgelegten Offenlegungspflichten die Emittentin gezwungen sein könnte, einzelne Eigenschaften und Strukturen der Schuldverschreibungen zu verändern. Die gegenwärtige Struktur der Schuldverschreibungen ist womöglich nicht geeignet, um die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben zu gewährleisten und kann daher Gegenstand von Änderungen werden;
  2. in Bezug auf (i) oben ist darauf hinzuweisen, dass weder die Emittentin noch die Iconic Funds oder eine andere verbundene Person eine zuständige Behörde oder eine Börse von der Solidität, Qualität oder anderen Merkmalen der Schuldverschreibungen oder der Transaktion überzeugt hat;
  3. zum Zeitpunkt dieses Hinweises zur Richtigstellung über die Anpassung ist keine Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einem regulierten Markt einer Börse erteilt oder auch nur eingeleitet worden. Eine solche Zulassung zum Handel an einem regulierten Markt einer Börse innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums unterliegt dem Vorbehalt der Zulässigkeit nach den Regeln und Vorschriften einer solchen Börse und der Genehmigung durch den Betreiber einer solchen Börse, sowie dem Billigungsverfahren einer zuständigen Behörde hinsichtlich eines Prospekts in Bezug auf die Schuldverschreibungen. Es kann nicht abgeschätzt werden, wann eine solche Analyse abgeschlossen sein wird, so dass ein bestimmtes Datum für die Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einem geregelten Markt einer Börse innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums nicht angegeben werden kann und es ist sogar unklar, ob eine solche Zulassung überhaupt gewährt werden wird. Darüber hinaus stellt die Zulassung zum Handel an einem Marktsegment einer Börse keinen Umstand dar, der für die Werthaltigkeit oder die Richtigkeit der dem Produkt zugrundeliegenden Eigenschaften, wie sie in den Anleihebedingungen beschrieben sind, spricht;
  4. Weder die CSSF noch eine andere Behörde haben die Schuldverschreibungen, die Transaktion, die Emittentin oder eine andere zugehörige Partei geprüft und werden sie auch weder jetzt noch in Zukunft prüfen oder die von der Emittentin oder einer anderen zugehörigen Partei beabsichtigte oder durchgeführte Vorhaben genehmigen. Selbst im Falle einer Billigung des Prospekts in Bezug auf die Schuldverschreibungen würde eine solche Billigung nur bestätigen, dass dieser Prospekt den Anforderungen der Prospektverordnung an Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz entspricht.[1] Weder die CSSF noch eine andere Behörde oder Börse haben die wirtschaftliche oder finanzielle Werthaltigkeit des Geschäftsbetriebes oder die Qualität und Zahlungsfähigkeit der Emittentin, einer zugehörigen Partei oder die Qualität der Schuldverschreibungen, die Gegenstand eines solchen Prospekts sind, gebilligt, geprüft oder werden dies prüfen. Eine Genehmigung des Prospekts durch die CSSF oder eine andere zuständige Aufsichtsbehörde bietet keine Gewähr für die Qualität oder Werthaltigkeit des Produkts und darf auch nicht als solche verstanden werden;
  5. es ist nicht geplant, dass die Iconic Funds als Emittentin der Schuldverschreibungen auftreten wird. Es ist vielmehr beabsichtigt, dass als Emittentin eine neu gegründete Gesellschaft fungieren wird, deren einziger Zweck in der Ausgabe der Schuldverschreibungen liegen wird. Es ist auch nicht geplant, dass die Emittentin irgendwelche operativen Tätigkeiten ausführen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt hat die Emittentin noch keine Finanzinstrumente oder ähnliches ausgegeben;
  6. es ist derzeit beabsichtigt, dass die Schuldverschreibungen im Falle ihrer Begebung Inhaberschuldverschreibungen nach deutschem Recht ohne Nennwert darstellen werden und als Schuldverschreibungen mit derivativer Struktur einzustufen wären. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, die Schuldverschreibungen als forderungsbesicherte Wertpapiere (ABS) zu gestalten;
  7. da die Schuldverschreibungen noch nicht ausgegeben wurden, sind sie nicht die ersten ETN (Exchange Traded Notes) an einem regulierten Markt;
  8. nach einer möglichen Billigung des Prospekts zu den Schuldverschreibungen durch eine zuständige Behörde, wird dieser Prospekt auf der Website der Emittentin (deutschedastg) veröffentlicht;
  9. es ist derzeit nicht beabsichtigt, den Prospekt für den Vertrieb oder die Platzierung von Schuldverschreibungen an Kleinanleger zu verwenden. Der von einer zuständigen Behörde gebilligte Prospekt wird ausschließlich für Listingzwecke verwendet; und
  10. es ist derzeit beabsichtigt, dass für die Schuldverschreibungen eine Mindestanlagehöhe von 100.000 EUR oder einem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung einschließlich einer Krypto-Währung gelten werden.

 

Wichtige Hinweise:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar, und die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder ohne Ausnahme von der Registrierung nicht angeboten oder verkauft werden.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze enthalten, einschließlich in Bezug auf das erwartete Angebotsvolumen, die Bedingungen der Schuldverschreibungen einschließlich des voraussichtlichen Zeitpunkts für den Preis und die Abwicklung sowie die Notierung der Schuldverschreibungen an einem regulierten Markt einer Börse im Wirtschaftsraum. Zukunftsgerichtete Informationen basieren auf einer Reihe von Annahmen und unterliegen einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, von denen viele außerhalb der Kontrolle der Emittentin liegen, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Informationen offengelegt oder impliziert werden. Zu diesen Risiken und Unsicherheiten gehören unter anderem die Kapitalmarktbedingungen und die Fähigkeit, die Schuldverschreibungen erfolgreich zu vermarkten sowie die globale und lokale Wirtschafts- und Geschäftslage. Alle zukunftsgerichteten Informationen in dieser Mitteilung beziehen sich auf das Datum dieser Mitteilung über die Richtigstellung. Die Emittentin verpflichtet sich nicht, solche zukunftsgerichteten Informationen zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder anderweitig, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

Kontaktdaten:

Iconic Funds GmbH (auftretend als Muttergesellschaft der Emittentin):

[email protected]

https://deutschedastg


[1] Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017.