(die "Auflistung" und, zusammen mit der Emission der Schuldverschreibungen, die "Transaktion"). Die Emittentin beabsichtigt, die Transaktion bereits im ersten Quartal 2020 abzuschließen, wobei jedoch kein konkretes Datum für den Abschluss der Transaktion festgelegt wurde.Die Emittentin veröffentlichte eine Pressemitteilung vom 29. Oktober 2019 (die "Presseerklärung") und veröffentlichte weitere Informationen auf der Website der Iconic Funds GmbH ("Informationen auf der Website"). Darüber hinaus gab es im Zusammenhang mit der Ankündigung der Transaktion (i) über die Pressemitteilung; und (ii) über Website-basierte Informationen Berichte, Ankündigungen, Videos und Veröffentlichungen in verschiedenen Online-Nachrichtenportalen und in Printmedien sowie Postings in sozialen Medien und auf Videoplattformen von Iconic Funds, Mitarbeitern von Iconic Funds und Dritten (zusammen mit der Pressemitteilung und den Website-basierten Informationen, die "Veröffentlichungen"). Teile dieser Veröffentlichungen oder sogar ganze Veröffentlichungen waren unrichtig oder irreführend und können daher in einer Weise ausgelegt werden, die nicht den Tatsachen entspricht. Die Emittentin sowie Iconic Funds möchten mit dieser Mitteilung über die Neuformulierung unrichtige und/oder irreführende Angaben klarstellen, neu formulieren und berichtigen, wie nachstehend näher ausgeführt wird.Im Zusammenhang mit den Veröffentlichungen stellt die Emittentin hiermit Folgendes klar, neu formuliert und berichtigt
- Zum Zeitpunkt dieser Mitteilung über die Neufassung ist ein Prospekt für die Schuldverschreibungen noch nicht gebilligt worden, sondern liegt nur im Entwurf vor. Die Emittentin hat den Entwurf des Prospekts bei der Finanzaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier)Luxemburg (die "CSSF") zusammen mit einem Antrag auf Zulassung. Aufgrund der geplanten Art der Schuldverschreibungen ist es noch ungewiss, ob es möglich ist, alle anwendbaren Offenlegungspflichten gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 (die "Prospektverordnung") und die delegierten Verordnungen der Kommission zur Ergänzung der Prospektverordnung (die "Delegierte Verordnungen"). Darüber hinaus könnte die Emittentin verpflichtet sein, bestimmte Merkmale der Schuldverschreibungen zu ändern, um alle anwendbaren Offenlegungspflichten zu erfüllen, die in der Prospektverordnung und den Delegierten Verordnungen festgelegt sind. Die derzeitige Struktur der Schuldverschreibungen ist möglicherweise nicht geeignet, die vollständige Einhaltung der anwendbaren Vorschriften und Verordnungen zu ermöglichen und kann daher geändert werden;
- In Bezug auf (i) oben ist anzumerken, dass weder die Emittentin noch Iconic Funds oder eine andere verbundene Partei eine zuständige Behörde oder eine Börse von der Solidität, Qualität oder anderen Eigenschaften der Schuldverschreibungen oder der Transaktion überzeugt hat;
- zum Datum dieser Mitteilung über die Neufestsetzung ist keine Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einem geregelten Markt einer Wertpapierbörse erteilt oder auch nur eingeleitet worden. Eine solche Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt einer Börse innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums unterliegt der Zulässigkeit nach den Regeln und Vorschriften einer solchen Börse und der Genehmigung durch den Betreiber einer solchen Börse sowie dem Genehmigungsverfahren einer zuständigen Behörde in Bezug auf den Prospekt für die Schuldverschreibungen. Es kann nicht gesagt werden, wann eine solche Analyse abgeschlossen sein wird, daher kann auch kein konkretes Datum für die Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einem geregelten Markt einer Börse im Europäischen Wirtschaftsraum angegeben werden und es ist sogar unklar, ob eine solche Zulassung überhaupt erteilt wird. Darüber hinaus unterstützt die Zulassung zum Handel an einem Marktsegment einer Börse keine Aussage über die Qualität der finanziellen Merkmale, die in diesem Produkt enthalten sind, wie sie in den entsprechenden Bedingungen dieses Produkts festgelegt sind;
- Weder die CSSF noch eine andere Behörde hat die Schuldverschreibungen, die Transaktion, die Emittentin oder eine andere verbundene Partei reguliert, reguliert oder wird sie regulieren oder genehmigt die von der Emittentin oder einer anderen verbundenen Partei vorgeschlagenen oder durchgeführten Transaktionen. Selbst im Falle der Billigung eines Prospekts für die Schuldverschreibungen würde eine solche Billigung lediglich bestätigen, dass der Prospekt die von der Prospektverordnung vorgeschriebenen Standards der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz erfüllt[1]. Weder die CSSF noch eine andere Behörde oder Börse hat die wirtschaftlichen oder finanziellen Möglichkeiten des Geschäfts oder die Qualität und Solvenz der Emittentin, einer anderen verbundenen Partei oder die Qualität der Schuldverschreibungen, die Gegenstand dieses Prospekts sind, gebilligt, billigt sie oder wird sie billigen. Daher stellt die Billigung des Prospekts durch die CSSF oder eine andere zuständige Behörde kein Gütesiegel für einen Anleger dar und darf nicht als solches verstanden werden;
- Es ist nicht geplant, dass Iconic Funds als Emittent der Schuldverschreibungen auftritt. Es ist geplant, dass die Emittentin eine neu gegründete Gesellschaft ist, deren einziger Zweck die Emission der Schuldverschreibungen ist. Es ist nicht geplant, dass der Emittent einen Geschäftsbetrieb unterhält. Außerdem hat der Emittent bisher keine Finanzinstrumente oder ähnliches begeben;
- Es ist geplant, dass die Schuldverschreibungen nach ihrer Begebung vorrangige, unbesicherte Inhaberschuldverschreibungen darstellen (Inhaberschuldverschreibungen) nach deutschem Recht ohne jegliche Bezeichnung (nennwertlos) und qualifizieren sich als Schuldverschreibungen mit einer Derivatstruktur. Es ist nicht geplant, dass die Schuldverschreibungen als Asset Backed Securities qualifiziert werden;
- Da die Anleihen noch nicht emittiert wurden, sind die Anleihen nicht die ersten ETN (Exchange Traded Notes) auf einem geregelten Markt;
- Nach der Billigung des Prospekts für die Schuldverschreibungen durch eine zuständige Behörde wird der Prospekt auf der Website der Emittentin veröffentlicht (deutschedastg);
- Es ist nicht geplant, den Prospekt für die Vermarktung oder Platzierung der Schuldverschreibungen bei Kleinanlegern zu verwenden. Es ist geplant, den Prospekt, sobald er von einer zuständigen Behörde gebilligt wurde, ausschließlich für die Börsennotierung zu verwenden; und
- Es ist geplant, dass die Schuldverschreibungen eine Mindestanlagesumme von 100.000 EUR oder den Gegenwert in einer anderen Währung, einschließlich einer Kryptowährung, aufweisen müssen.
Wichtige Hinweise:
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung ungesetzlich ist. Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar, und die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht befreit.
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze enthalten, unter anderem in Bezug auf den voraussichtlichen Umfang des Angebots, die Bedingungen der Schuldverschreibungen einschließlich des voraussichtlichen Zeitpunkts der Preisfestsetzung und des Abrechnungsdatums sowie die Notierung der Schuldverschreibungen an einem geregelten Markt einer Börse im Wirtschaftsraum. Zukunftsgerichtete Informationen beruhen auf einer Reihe von Annahmen und unterliegen einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten, von denen viele außerhalb der Kontrolle der Emittentin liegen und die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen zukunftsgerichteten Informationen genannten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Zu diesen Risiken und Ungewissheiten gehören unter anderem die Bedingungen auf den Kapitalmärkten und die Fähigkeit, die Schuldverschreibungen erfolgreich zu vermarkten, sowie die globalen und lokalen wirtschaftlichen und geschäftlichen Bedingungen. Alle zukunftsgerichteten Informationen in dieser Mitteilung beziehen sich auf das Datum dieser Mitteilung über die Anpassung. Die Emittentin verpflichtet sich nicht, solche zukunftsgerichteten Informationen zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Kontakt:
Iconic Funds GmbH (die als Muttergesellschaft des Emittenten fungiert):
[1] Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017.