DDA Krypto ETPs

Einfacher und sicherer Zugang zu den führenden Krypto-Assets durch regulierte Finanzprodukte

Alle Produkte

DDA Krypto ETPs ermöglichen Anlegern, kosteneffizient an der Kursentwicklung eines einzelnen Kryptoassets oder eines Korbes von Kryptoassets zu partizipieren – genau so, wie sie es bei Aktien, Anleihen oder ETFs erleben. Alle Produkte sind zu 100% durch die entsprechenden Kryptowerte besichert, die in "Cold Storage" bei regulierten Verwahrstellen aufbewahrt werden und an europäischen Börsen gelistet sind. DDA ETPs sind über Broker und Depotbanken handelbar. Ähnlich wie bei einem ETF erfolgt der Steuereinbehalt bei DDA ETPs automatisch durch die Depotbank.

TickerName des ProduktsISINCCYTERDatum der GründungAUMProdukt Seite
SLCTDDA Crypto Select 10 ETPDE000A3G3ZD0USD1.69%22.05.202325,6 MIO. USDPRODUKTSEITE
XBTIDDA Physical Bitcoin ETPDE000A3GK2N1USD0.95%15.04.202120.3M USDProdukt Seite
IETHDDA Physical Ethereum ETPDE000A3GTML1USD0.95%01.12.20213,0 MIO. USDProdukt Seite
BMACDDA Bitcoin Macro ETP:DE000A3G9SE0USD2.00%18.06.20241,5 MIO. USDProdukt Seite
HELIHELI - DDA Heliad Dynamisches Blockchain-ETPDE000A4AHWT9USD3.20%05.12.2024<0,1 MIO. USDPRODUKTSEITE

Wie investieren?

Fügen Sie Ihrem Portfolio Krypto Assets hinzu, indem Sie Ihre bestehenden Bank- oder Brokerkonten nutzen oder eine neue Handelsplattform wählen. DDA Krypto ETPs sind an herkömmlichen Börsen gelistet und werden genau wie Aktien oder ETFs gehandelt. Als Anleger in DDA Krypto ETPs müssen Sie weder Krypto-Wallets verwalten noch sich Gedanken über Steuerimplikationen machen.

Die Liste enthält einige, aber sicherlich nicht alle gängigen Banken/Brokerages. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, falls Sie auf Ihrer Handelsplattform keinen Zugang zu unseren Produkten haben oder diese nicht finden können. Wir werden uns mit Ihrer Bank/Brokerage in Verbindung setzen und versuchen, Ihnen das Produkt zur Verfügung zu stellen.

Produktvorteile

100% physisch besichert 

DDA Krypto ETPs bilden die Wertentwicklung eines Basisindex mit kostengünstigen Verwaltungsgebühren nach und geben dem Halter einen Anspruch auf einen im Voraus festgelegten Betrag des/der Assets.

Regulierte und vertrauenswürdige Krypto-Verwahrstellen

Krypto Assets werden bei spezialisierten Verwahrstellen wie der durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigten Coinbase Germany GmbH oder der französischen, AFM regulierten Aplo SAS aufbewahrt. Anleger benötigen keine technische Expertise, um mehrere Wallets und private keys zu verwalten.

Handelt wie ein ETF an europäischen Börsen

Die DDA Krypto ETPs handeln wie eine Aktie oder ein ETF und sind an europäischen Börsen wie der Deutschen Börse Xetra, Euronext Paris und Amsterdam, SIX Swiss Exchange und der Börse Stuttgart erhältlich. 

Portfoliodiversifikation mit Krypto Assets

Digitale Assets haben sich als wertvolle Ergänzung für Portfolios mit traditionellen Anlageklassen wie Aktien und Anleihen bewährt. Aufgrund ihrer geringen Korrelation zu traditionellen Anlageklassen können Investitionen in Krypto Assets langfristig die Rendite eines Portfolios verbessern, die Volatilität reduzieren und die Sharpe-Ratio erhöhen. Erfahren Sie in unserem Researchbericht mehr über den Einfluss von Krypto-Allokationen auf verschiedene Portfoliomodelle hier.

Steuerfrei nach einem Jahr Haltedauer

DDA Krypto ETPs sind für deutsche Privatanleger nach einer einjährigen Haltedauer steuerfrei.1

Chancen und Risiken

CHANCEN

  • DDA Krypto ETPs bieten traditionellen Anlegern einen einfachen und sicheren Zugang zu Krypto Assets über Ihre Bank oder Ihren Broker.
  • DDA Krypto ETPs sind immer zu 100% physisch durch die zugrunde liegenden Krypto Assets besichert und bieten deutschen Anlegern nach einjähriger Haltefrist steuerliche Vorteile.[1]

RISIKEN

  • Krypto-Vermögenswerte sind eine neue technologische Innovation mit einer begrenzten Erfolgsbilanz. Es gibt keine Garantie, dass die Nutzung von Krypto-Vermögenswerten weiter zunehmen wird. Ein Rückgang der Nutzung von Krypto-Vermögenswerten kann zu einer erhöhten Volatilität oder einem Rückgang des Preises solcher Krypto-Vermögenswerte führen, was sich negativ auf den Wert der ETPs auswirken könnte.
  • Krypto-Vermögenswerte sind sehr volatil und Anleger erhalten ihr Geld möglicherweise nicht zurück, wenn ein einzelner Krypto-Vermögenswert nicht mehr existiert. Die Preise von Krypto-Vermögenswerten können aufgrund des schwankenden Anlegervertrauens schwanken.  
  • Staatliche Eingriffe in die Märkte für Krypto-Vermögenswerte sind unvorhersehbar und können dazu führen, dass Krypto-Vermögenswerte oder bestimmte Krypto-Vermögenswerte gänzlich illegal werden. Künftige Verordnungen und Richtlinien in einigen Ländern können mit denen anderer Länder in Konflikt geraten, und solche regulatorischen Maßnahmen können einige oder alle digitalen Vermögenswerte in einigen Ländern einschränken oder illegal machen.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Diese Website, das Informationsmaterial und die Produktinformationen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar, die ausschließlich Werbezwecken dient und kein Prospekt im Sinne des europäischen Wertpapierprospektgesetzes, des deutschen Investmentgesetzes oder des deutschen Investmentgesetzes oder eines entsprechenden ausländischen Gesetzes ist. Der Inhalt ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren. Die Informationen auf dieser Website stellen keine Anlageberatung oder Anlageempfehlung dar. Bei der Erstellung dieser Website wurde größtmögliche Sorgfalt angewandt, dennoch bleiben Fehler und Auslassungen vorbehalten. Sofern Aussagen getroffen werden, basieren diese auf Auswertungen, Wirtschaftsdaten, eigenen Einschätzungen und sind zum Zeitpunkt der Erstellung der Website zukunftsgerichtete Aussagen und können Änderungen unterliegen. Die Kursentwicklung von Kryptowährungen ist hoch volatil und unvorhersehbar und die Kursentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die zukünftige Kursentwicklung. 
Hinweis: Die Genehmigung des Prospekts sollte nicht als Billigung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere ausgelegt werden. 

Die Deutsche Digital Assets GmbH und ihre Tochtergesellschaften (zusammen "DDA") und ihre Lizenzgeber, Researchpartner oder Datenlieferanten geben keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf die Aktualität, Reihenfolge, Genauigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Marktgängigkeit, Qualität oder Eignung für einen bestimmten Zweck ihrer Indexdaten und schließen jegliche Haftung in diesem Zusammenhang aus. Die DDA und ihre Lizenzgeber, Research-Partner oder Datenlieferanten erbringen durch die Veröffentlichung von Indizes oder in Verbindung damit keine Anlageberatung. Insbesondere spiegelt die Aufnahme eines Krypto-Vermögenswertes in einen Index, seine Gewichtung oder der Ausschluss eines Krypto-Vermögenswertes aus einem Index in keiner Weise eine Meinung von DDA, seinen Lizenzgebern, Research-Partnern oder Datenanbietern über die Vorzüge des betreffenden Unternehmens wider. Die auf den Indizes basierenden Finanzinstrumente werden in keiner Weise von den Lizenzgebern, Forschungspartnern oder Datenanbietern der DDA gesponsert, unterstützt, verkauft oder beworben. Potenzielle Anleger sollten den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich ein umfassendes Bild von den potenziellen Risiken und Vorteilen einer Anlage in die Wertpapiere zu machen. 

1Einkommensbesteuerung für deutsche Anleger: Die Schuldverschreibungen sollten nicht als sonstige Kapitalforderungen im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG gelten und der Verkauf und die Rückzahlung der Schuldverschreibungen sollten daher nicht dazu führen, dass steuerpflichtige Kapitalerträge nach § 20 EStG unabhängig von einer Haltedauer der Abgeltungsteuer ( 5 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) unterliegen, unabhängig von einer etwaigen Haltedauer. Vielmehr sollten die Bestimmungen über private Veräußerungsgeschäfte (auch als „kurzfristige Kapitalerträge“ bezeichnet) gemäß §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG gelten, was bedeutet, dass der Erwerb und Verkauf von Schuldverschreibungen durch einen Privatanleger in Deutschland nur dann steuerpflichtig ist, wenn der Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf ein Jahr nicht überschreitet (für die Berechnung des Einjahreszeitraums ist jeweils der schuldrechtliche Abschluss des Kauf- und Verkaufsgeschäfts maßgeblich). Veräußert ein Privatanleger seine Schuldverschreibungen mehr als ein Jahr nach dem Erwerb, sollte dieser Verkauf nicht steuerpflichtig sein. Darüber hinaus sollte die Rückzahlung der Schuldverschreibungen keinen Verkauf im Sinne der Vorschriften für Privatverkäufe darstellen. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.